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Familienrecht

Meine Leistung
Die Familie als zentrale Erscheinungsform der menschlichen Gesellschaft ist für jeden einzelnen Bürger bedeutungsvoll. Sie hat zwar im Vergleich zu früheren Zeiten an Bedeutung eingebüßt, ist aber nach wie vor für das Gemeinschaftswesen und damit für den Staat von großer Relevanz. Aus diesen Gründen hat sich der Staat bestimmte Dinge vorbehalten, die als Familienrecht bezeichnet werden.

Dies sind unter anderem die Voraussetzungen und Wirkungen der Eheschließung (Familiengründung), die wechselseitigen Rechte zwischen Eltern und Kindern, das Verlöbnis (Verlobung) und seine Rechtswirkungen, die künstliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses (Adoption, Annahme an Kindes statt), das Recht der Obsorge anderer Personen als Eltern, die Sachwalterschaft. Das Familienrecht ist somit die Summe aller Normen, die die durch Ehe und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehungen regeln.

Ich kann auf eine große berufliche Erfahrung bei der Interessenvertretung in Familiensachen zurückgreifen und berate Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich.

Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt meiner Arbeit. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag.

Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, sind nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es mein besonderes Anliegen, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Mein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken.