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Alg II Mietkosten

Gespeichert von gilkri am/um 18. Januar 2015 - 4:40

Am 19.03.2014 hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen (Stadt Ludwigshafen) über kein schlüssiges Konzept verfügt, um pauschale Mietobergrenzen festlegen zu können. Das Landessozialgericht hat somit Vorgaben für das Jobcenter zur Bestimmung des angemessenen qm - Preises geschaffen. Somit steht fest, dass die von dem Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen zu Grunde gelegten qm - Preise zu gering bemessen waren (LSG Rheinland-Pfalz vom 06.05.2014  L 4 AS 615/12).

Somit sollten Leistungsempfänger Ihre Bescheide überprüfen lassen, auch rückwirkend.